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NWB Nr. 34 vom Seite 2734

Zusammenfassende Meldung seit dem 1. 7. 2010

Was ist beim Ausfüllen der Zusammenfassenden Meldung zu beachten?

Bertrand Monfort

[i] Huschens, NWB 25/2010 S. 1976Nachfolgend wird dargestellt, wie die Zusammenfassende Meldung nach den Änderungen des EU-Vorgaben-Umsetzungsgesetzes v. (BGBl 2010 I S. 386) seit dem auszufüllen und abzugeben ist. Die Änderungen gelten für [i] BMF, Schreiben v. 15. 6. 2010, BStBl 2010 I S. 569Leistungen, die für Zeiträume seit dem zu melden sind, d. h. erstmalig für den Zeitraum Juli, für den die Zusammenfassende Meldung im August 2010 abzugeben ist. Somit gelten die Änderungen noch nicht für Zusammenfassende Meldungen, die zwar im Juli oder im August 2010 jedoch für einen Zeitraum vor dem (in der Regel für das 2. Quartal 2010) abzugeben sind.

Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) sind unter der NWB DokID NWB IAAAB-05703 der infoCenter-Beitrag „Zusammenfassende Meldung” und unter NWB QAAAD-44632 die entsprechenden Formulare aufrufbar.

I. Was ist zu melden?

[i]Innergemeinschaftliche Warenlieferungen, Dreiecksgeschäfte und DienstleistungenMeldepflichtige Umsätze sind:

  • innergemeinschaftliche Warenlieferungen von Deutschland in andere Mitgliedstaaten, d. h.

    • innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 6a Abs. 1 UStG und

    • innergemeinschaftlichen Lieferungen gleichgestelltes Verbringen nach § 3 Abs. 1a und § 6a Abs. 2 UStG;

  • innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte des mittleren Unternehmers na...