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BFH  - I R 67/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: FGO § 110 Abs 2, AO § 174 Abs 3, AO § 172, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2

Rechtsfrage

Können Ertragsteuerbescheide, die aufgrund eines FG-Urteils ergangen sind aber gleichwohl (erneut) mit Einspruch angefochten wurden, nach den Änderungsvorschriften der Abgabenordnung geändert werden, weil ein später ergangenes FG-Urteil betreffend abziehbare Vorsteuerbeträge in den Ertragsteuerbescheiden noch nicht berücksichtigt werden konnte? Nach welcher Änderungsvorschrift wäre eine solche Änderung zulässig? - Wann sind die nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge ertragsteuerlich (nachträglich) zu berücksichtigen (in den jeweiligen Zahlungsjahren oder erst zu einem späteren Zeitpunkt)?

Abfluss; Abzugsfähigkeit; Änderungsvorschrift; Betriebsausgabe; Vorsteuer

Fundstelle(n):
EAAAD-48693

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