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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 1609/07 EFG 2010 S. 1825 Nr. 21

Gesetze: StBerG § 37a, StBerG § 38

Befreiung von Steuerberaterprüfung und Eignungsprüfung

Zulassung zur Eignungsprüfung nach § 37a StBerG

Leitsatz

1. Aus § 37a Abs. 4 StBerG ergibt sich kein Anspruch eines Bewerbers darauf, vollständig von der Eignungsprüfung befreit zu werden.

2. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Zulassung zur Eignungsprüfung nach § 37a StBerG endgültig gesperrt ist, wenn der Bewerber dreimal erfolglos an der Steuerberaterprüfung teilgenommen hat, auch wenn dies lange Zeit zurückliegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1825 Nr. 21
SAAAD-48791

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