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OFD Münster 18.08.2010 S 2706 - 73 - St 13 - 33, NWB 35/2010 S. 2765

Körperschaftsteuer | Auswirkungen einer Vermögensanlage in einem BgA auf die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG

Soweit Drittmittel für eine Übergangszeit verzinslich angelegt und auch die Erträge für die Auftragsforschung verwendet werden, sind dies – von der Befreiungsvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG gedeckte – unschädliche Hilfsgeschäfte, die keinen eigenen Besteuerungstatbestand auslösen. Die Erträge gehören nach der zu dem Gewinn aus der steuerbefreiten Auftragsforschung. Wird dieser Gewinn in den hoheitlichen Bereich der juristischen Person des öffentlichen Rechts überführt, ist der Steuertatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG nicht einschlägig. Soweit die juristische Person des öffentlichen Rechts die Gewinne aus der Auftragsforschung im Betrieb gewerblicher Art thesauriert, ist entsprechend den Regelungen in Rn. 23 des BStBl 2002 I S. 935, i. d. F. des BStBl 2005 I S. 831