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BFH 17.06.2010 VI R 35/08, NWB 35/2010 S. 2765

Lohnsteuer | Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer

Nach dem verfügt ein Leiharbeitnehmer typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte.

Anmerkung:

Nach dem Urteil zum Einsatz eines Arbeitnehmers auf einem Fahrzeug unter Tage im Bergwerk des Arbeitgebers, der nicht als Auswärtstätigkeit gewertet worden war (, BStBl 2010 II S. 564), hätte man annehmen können, dass auch der Einsatz in einem weiträumigen Hafengelände ebenso beurteilt werden würde. Der entscheidende Unterschied ist aber der Status des Leiharbeitnehmers. Bei einem derart prekären Dienstverhältnis könnte man allenfalls von einer regelmäßigen Arbeitsstätte ausgehen, wenn der Arbeitnehmer vom Verleiher für die gesamte Dauer seines Dienstverhältnisses dem Entleiher überlassen wird; diesen Fall hat der BFH aber ausdrücklich nicht ...