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NWB-EV Nr. 9 vom Seite 302

Pflichtteilsergänzungsanspruch: Zuwendung der Leistungen aus einer Lebensversicherung

BGH hat seine Rechtsprechung geändert

Dr. Ingeborg Haas

Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Berechnung des Anspruchs eines Pflichtteilsberechtigten für den Fall, dass der Erblasser die Zahlungen aus einer Lebensversicherung einem Dritten zu Lebzeiten geschenkt hatte, geändert. Nach Auffassung des BGH ist der Wert weder aus der Summe der gezahlten Prämien zu ermitteln, noch spielt die ausgezahlte Versicherungsleistung eine Rolle. Maßgeblich soll der Wert sein, den der Erblasser in der letzten – juristischen – Sekunde vor seinem Ableben hätte erzielen können:

I. Sachverhalt

Der Erblasser hatte seinen Bruder als Alleinerben und zu Lebzeiten widerruflich als Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung eingesetzt, die der Erblasser auf sein eigenes Leben abgeschlossen hatte. Der Sohn des Erblassers war aufgrund der Alleinerbschaft des Bruders des Erblassers enterbt worden. Wegen der zu Lebzeiten des Erblassers erfolgten widerruflichen Einräumung der Bezugsberechtigung des Bruders des Erblassers aus der Lebensversicherung, machte der Sohn des Erblassers einen Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 Abs. 1 BGB geltend.

Der Sohn des Erblassers und Kläger des Verfahrens vertrat die Auffassung, der Pflichtteilsergänzungsanspruch ...