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BBK Nr. 18 vom Seite 874

Neuerungen im Datenschutz: Was bedeutet das für das Scoring?

Credit-Management

Stephanie Iraschko-Luscher

Nachdem im letzten Jahr verschiedene Novellierungen des [i]Iraschko-Luscher, Scoring und Datenschutz: Jeder Kunde nur noch ein Punkt? – Automatisierte Bonitätsbeurteilung von Kunden, BBK 6/2009 S. 267, NWB XAAAD-14145 Datenschutzrechts intensiv diskutiert wurden, hat der Bundestag noch in der letzten Legislaturperiode die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu Auskunfteien und Scoring beschlossen . Die Gesetzesänderungen zum Scoring und zu den Auskunfteien traten am in Kraft. Unternehmen sind daher gezwungen, sich auf diese Änderungen einzustellen und ihre Kreditprozesse im Hinblick auf die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen hin zu überprüfen und anzupassen.

I. Verbot der automatisierten Negativentscheidung

Im Bereich des E-Commerce werden häufig zur Abwicklung von [i]Automatisierte Entscheidungen im MassengeschäftMassengeschäften automatisierte Kredit-Entscheidungen anhand eines Score-Wertes getroffen. Dies ist insofern unkritisch, wenn dem „Begehren des Betroffenen stattgegeben” wird, d. h. der Kunde erhält die Zahlungsmöglichkeit, die er wünscht, so dass er dieses „Begehren” auch äußern konnte und so eine Möglichkeit erhält, die gewünschte Zahlungsart zu erhalten.

Unzulässig ist es aber, wenn Entscheidungen, die für den Kunden (das Gesetz spricht vom Betroffenen) eine rechtliche Folge nach sich ziehen oder ihn erheblich beeinträcht...