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BFH 19.05.2010 I R 51/09, StuB 18/2010 S. 718

Körperschaftsteuer | Ableitung des steuerlichen Einlagekontos einer Kapitalgesellschaft bei Übergang zum Halbeinkünfteverfahren aus dem für das vorangegangene Wirtschaftsjahr festgestellten EK 04

(1) Bei der erstmaligen Feststellung des steuerlichen Einlagekontos ist als Bestand zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs der bei der Kapitalgesellschaft festgestellte Endbestand des Teilbetrags i. S. des § 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG 1999 a. F. – an sog. EK 04 – zugrunde zu legen. (2) Gegenüber der ausschüttenden Kapitalgesellschaft ergangene Feststellungsbescheide über den Bestand des steuerlichen Einlagekontos sind auch für die Besteuerung des Gesellschafters bindend (Bezug: § 8b Abs. 1, Abs. 2, § 27 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, § 36 Abs. 7, § 39 Abs. 1 KStG 1999 n. F.; § 182 AO; § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG 1997 n. F.).

Praxishinweise

Die nach dem Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren nach § 27 Abs. 2 KStG n. F. vorzunehmende gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos entfaltet grundsätzlich keine unmittelbare Bindungswirkung i. S. von § 182 AO für die ...