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FG des Saarlandes  v. - 2 K 1028/09 EFG 2011 S. 243 Nr. 3

Gesetze: EStG § 77 Abs. 1

Begriff des Verschuldens bei Erstattung von Kosten im Vorverfahren bei erfolgreichem Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung

Leitsatz

1. Ein Verschulden i. S. d. § 77 Abs. 1 S. 3 EStG liegt vor, wenn der Einspruchsführer diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die einem gewissenhaften Verfahrensbeteiligten nach den gesamten Umständen zuzumuten ist.

2. Da die Sachaufklärung grundsätzlich der Familienkasse obliegt, kann eine schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten nur dann angenommen werden, wenn dem Einspruchsführer der in seiner Wissens- und Herrschaftssphäre liegende zeitnahe Vortrag und die Einreichung von Nachweisen früher möglich und zumutbar gewesen wäre und er den Sachverhalt auch nicht irreführend dargestellt hat (ebenso , EFG 2009, 1337).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 243 Nr. 3
RAAAD-52548

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