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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 30-31 | Grundsteuer: Schwimmende Konferenzanlage kein Gebäude?

Dem BFH liegt die Frage vor, ob eine auf einem städtischen Gewässer schwimmende Anlage zu grundsteuerlichen Zwecken als Gebäude auf fremden Grund und Boden angesehen werden kann. Das FG Hamburg hat dies als Vorinstanz verneint. Die Entscheidung nehmen wir zum Anlass, auf die verfassungsrechtlichen Bedenken des BFH gegen die weitere Anwendung der auf die Hauptfeststellungszeitpunkte – bzw. für die neuen Bundesländer – hinzuweisen.

Track 30 | Schwimmkörper als Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Maritimer Wohnraum wird immer beliebter. Das berichten Immobilienexperten. Ein Hausboot ist für viele ein Traum. Nicht zuletzt auch Großstädter in Berlin, Düsseldorf und Hamburg schätzen die Lage am und auf dem Wasser. Bei der Vorbereitung dieser Hör-CD habe ich da gleich eine neue Abkürzung gelernt. MSB steht für „Mobile Schwimmende Bungalows”. Auch der Begriff „Floating Homes” war für mich neu. Attraktiv ist ein Liegeplatz auch für Restaurantschiffe und Hotels. Und natürlich tauchen da gleich auch wieder spezielle steuerliche Probleme auf. So hatte das Finanzgericht Hamburg in einem bundesweit ersten Musterprozess jüngst zu...