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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 02 | Arbeitszimmer: Vorläufige Steuerfestsetzung nach der Entscheidung des BVerfG

Die Finanzverwaltung hat in einem BMF-Schreiben zu dem Beschluss des BVerfG zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung Stellung genommen. Nachgewiesene Aufwendungen können vorläufig bis zu 1.250 € berücksichtigt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Es ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, dass ein häusliches Arbeitszimmer seit 2007 nicht mehr abzugsfähig ist, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Auf diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundesfinanzministerium schnell reagiert. Das BMF regelt in einem ausführlichen Schreiben, wie bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung zu verfahren ist.

Erwartungsgemäß erfolgt die Festsetzung der Einkommensteuer im Hinblick auf die geplante gesetzliche Neuregelung für häusliche Arbeitszimmer vorläufig. Um Steuerzahler schnell zu entlasten, können für noch nicht bestandskräftige Steuerfestsetzungen ab 2007 nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer vorläufig bis zur Höhe von 1.250 € be...