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NWB Nr. 41 vom Seite 3261

Lohnabrechnung durch Steuerberater – Keine Erlaubnispflicht nach § 8 ZAG

Mit Schreiben v. hat die BaFin nun auch gegenüber der BStBK zur Frage Stellung genommen, ob Steuerberater, die im Rahmen der Lohnabrechnung für ihre Mandanten die Zahlungsabwicklung erbringen, von der Erlaubnispflicht nach § 8 Abs. 1 ZAG erfasst werden. In der Literatur war vereinzelt die Auffassung vertreten worden, dass Steuerberater, die im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung Anderkonten eingerichtet haben oder denen Kontovollmacht eingeräumt wurde, gewerbsmäßige Zahlungsdienstleister seien und daher einer Erlaubnis der BAFin bedürften. Dieser Ansicht war Feiter [i]Feiter, NWB 31/2010 S. 2466 NWB SAAAD-47446 („Die Bedeutung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes für Steuerberater”) in NWB 31/2010 S. 2466 ff. entschieden entgegengetreten. Dem hat sich die BaFin angeschlossen. In ihrem Schreiben an die BStBK führt sie aus, dass zwar auch die Annahme von Geldern auf Konten zur Weiterleitung an Dritte die Merkmale des Finanztransfergeschäfts i. S. des § 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG erfüllt. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Rahmen der Lohnabrechnung stelle jedoch nur eine gelegentliche Nebenleistung dar, die nicht den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit von Steuerberatern bildet. Ferner ist die Abwicklung des Zahlungsverkehrs Teil der Lohnabre...