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NWB-BB Nr. 11 vom Seite 348

BilMoG und Bilanzierungswahlrechte als Ratingrisiko

Hoher Beratungsbedarf in der Umstellungsphase

StB Dipl.-Finanzw. (FH) Sebastian Haas

Zum wurde das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verbindlich eingeführt. Folglich werden die Bilanzen zum im Handelsregister und gegenüber den Banken unter Verwendung der neuen Regeln und Wahlrechte veröffentlicht. Insbesondere die neuen Bewertungsvorschriften, welche teilweise mit Wahlrechten für kleine und mittlere Unternehmen ausgestattet wurden, werden zu Problemen bei der Vergleichbarkeit untereinander führen. Auch die ggf. deutlichen Differenzen zu den Bilanzen in der Vergangenheit sind hierfür nicht förderlich. Die Analyse der Bilanzen nach neuem Recht hat daher besonders sorgfältig und unter Berücksichtigung der Wahlrechtmöglichkeiten zu erfolgen. Auch Ratingsysteme müssen aufgrund dieser Neuregelung neu justiert werden, um weiterhin einen möglichst hohen „Gini-Koeffizienten” – eine hohe Treffsicherheit – zu erreichen. Da diese Neuregelung jedoch in verschiedenen Bereichen einen Systemschnitt bedeutet, stellt sich die Herausforderung, aus nicht vergleichbaren Zahlen der Vergangenheit eine Beurteilung für die Zukunft zu ermitteln. Hierbei sind die Berater gefragt, um Hilfestellung und Erläuterung zu den neuen Bilanzen zu geben.

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