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FG Münster Urteil v. - 10 K 4377/06 F

Gesetze: AO § 129

Verfahren:

Mechanisches Versehen nach § 129 AO bei der Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts

Leitsatz

Wird bei der Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts eine Besteuerungsgrundlage nicht in die Steuerfestsetzung übernommen, obwohl sich aus den Gesamtumständen des Falles ergibt, dass der Veranlagungsbeamte den Inhalt eines Betriebsprüfungsberichts ohne Modifikationen zu übernehmen beabsichtigte, ist ein mechanisches Versehen gegeben, das das Finanzamt zu einer Berichtigung der Steuerfestsetzung nach § 129 AO berechtigt.

Fundstelle(n):
AO-StB 2011 S. 83 Nr. 3
BAAAD-54600

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