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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 15 K 7377/05 B

Gesetze: AO § 162, AO § 88, AO § 90, UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1993 § 14

Zulässigkeit und Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

Zurechnung von Leistungen

Leitsatz

1. Die tatsächliche Verständigung ist ein zulässiges Instrument, um in Fällen erschwerter Sachverhaltsermittlung das Besteuerungsverfahren zu fördern und zu beschleunigen. Dies gilt insbesondere in Schätzungsfällen.

2. An einer zulässigen und wirksamen tatsächlichen Verständigung müssen sich beide Beteiligten festhalten lassen. Dies entspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben, der im Steuerrecht als allgemeine Rechtsgrundlage uneingeschränkt anerkannt ist.

3. Allein die Tatsache, dass jemandem eine Steuernummer erteilt worden ist und er ein Gewerbe angemeldet hat, lässt keinen Schluss darauf zu, dass von ihm ausgestellten Rechnungen eine eigene Leistung zugrunde liegt.

Fundstelle(n):
QAAAD-55645

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