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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 6 V 6140/10 EFG 2011 S. 453 Nr. 5

Gesetze: AO § 163AO § 227AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. aAO § 179 Abs. 2EStG 1990 § 3 Nr. 66GewStG § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG § 9 Nr. 1 S. 3 FGO § 69 Abs. 2 S. 2FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Personengesellschaft kann keine Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf das Vorliegen eines Sanierungsgewinns beantragen

erweiterte Gewerbeertragskürzung bei Verkauf von zuvor lange vermieteten Wohnungen durch eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG

Leitsatz

1. Über die Frage, ob eine Personengesellschaft einen nach dem Sanierungserlass der Finanzverwaltung steuerfreien Sanierungsgewinn erzielt hat, kann vorläufiger Rechtsschutz nicht im Feststellungsverfahren der Personengesellschaft erreicht werden. Ein Stundungs- oder Erlassverfahren ist nur auf Gesellschafterebene im Einkommensteuererhebungsverfahren möglich; demzufolge kann eine GmbH & Co. KG keine Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf das Vorliegen eines Sanierungsgewinns beantragen.

2. Teilt eine bislang vermögensverwaltende GmbH & Co. KG ein Grundstück mit zahlreichen, bisher jahrzehntelang vermieteten Wohnungen nunmehr in Eigentumswohnungen auf, so stellt der Verkauf von Wohnungen den letzten Akt der Vermögensverwaltung dar, der nicht zu einem gewerblichen Grundstückshandel führt, sodass der KG weiterhin die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG zusteht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 453 Nr. 5
ZAAAD-55655

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