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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2467/08 EFG 2011 S. 149 Nr. 2

Gesetze: EStG §§ 5 Abs. 1 S.1, 5 Abs. 4a, 5 Abs. 4b S. 1, 6 Abs. 2, HGB § 249 Abs. 1 S. 1

Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Rücknahme von (Individual-)Mehrwegpaletten ist zulässig

Leitsatz

Für die Verpflichtung, bei der Lieferung von Waren verwendete (Individual-)Mehrwegpaletten gegen Zahlung einer bestimmten Vergütung zurückzunehmen, kann der Steuerpflichtige eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 249 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative HGB bilden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2011 S. 816 Nr. 13
DStRE 2011 S. 329 Nr. 6
EFG 2011 S. 149 Nr. 2
UAAAD-55661

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