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BFH  - X R 27/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4 Abs 4a

Rechtsfrage

Berücksichtigung von Verlusten im Rahmen des § 4 Abs. 4a EStG: Sind bei der Berechnung der nach § 4 Abs. 4a EStG hinzuzurechnenden Schuldzinsen der Streitjahre 2002 bis 2005 Verluste bei der Feststellung der Überentnahmen nicht zu berücksichtigen, weil sie im Gesetz nicht aufgezählt sind? - Dürfen daher die Entnahmen übersteigende Einlagen des Jahres 2001 nicht mit dem laufenden Verlust des Jahres 2001 verrechnet werden?

Betriebsausgabe; Schuldzinsen; Überentnahme; Verlust

Fundstelle(n):
NAAAD-56028

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