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SteuerStud Nr. 12 vom Seite 666

Der kleine Prinz

Aufgabe aus der Einkommensteuer und Abgabenordnung

Rolf Rothbächer

I. Sachverhalt

Teil 1

Bei der Bearbeitung ist unabhängig vom jeweiligen Veranlagungszeitraum der aktuelle Rechtsstand zu Grunde zu legen. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Stunden.

1. a) Anton Adel (A) ist Geschäftsführer der MediPro GmbH (M-GmbH) mit Sitz in X-Stadt. Es handelt sich um ein kleines, aber aufstrebendes Pharmaunternehmen, an dem sich A schon vor einigen Jahren als Mehrheitsgesellschafter mit einem 75 %-Anteil beteiligt hat. Sein Monatsgehalt beträgt 10 000 €. Um die Anlaufverluste der M-GmbH steuerlich nutzen zu können, hat sich A auch als stiller Gesellschafter an der M-GmbH beteiligt. Gemäß Gesellschaftsvertrag vom über die stille Gesellschaft ist A zwar nicht an den stillen Reserven und am Geschäftswert beteiligt, jedoch am Gewinn und Verlust zu jeweils 75 %. Weiter stehen ihm die gewöhnlichen Kontrollrechte eines stillen Gesellschafters gem. § 233 HGB zu. Als Einlage leistete A 200 000 € in das Vermögen der M-GmbH, die ein Stammkapital von 50 000 € hat. In 2009 hat die GmbH einen Jahresverlust von 400 000 € ausgewiesen.

b) Mit notariellem Kaufvertrag vom (Übergang Besitz, Nutzen und Lasten am ) erwarb Betty...