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NWB-EV Nr. 12 vom Seite 436

Baumängel und Bauschäden im Spannungsfeld einer typisierenden Grundbesitzbewertung

Typisierte Bewertung und Verkehrswertnachweis

Ingo Krause und Mathias Grootens

Baumängel, Bauschäden sowie Modernisierungs- und Renovierungsstau gehören in der Praxis zu den häufigsten Gründen für die Wertminderung eines Gebäudes. Im Rahmen der typisierenden Grundbesitzbewertung können solche Faktoren jedoch nur schwerlich Berücksichtigung finden. In der Praxis führt dies zu einer Vielzahl von Überbewertungen, die sich nur durch den Verkehrswertnachweis nach § 198 BewG korrigieren lassen. In unserem Beitrag zeigen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Berücksichtigung von Baumängeln, Bauschäden sowie Modernisierungs- und Renovierungsstaus auf und stellen systematische Ungleichbehandlungen gegenüber Objekten vor, bei denen eine umfassende Modernisierung zu einer Verlängerung der Restnutzungsdauer geführt hat.

I. Gesetzliche Regelung

Der Gesetzgeber hat bei der zum 1. 1. 2009 eingeführten Grundbesitzbewertung sowohl für das Ertragswertverfahren als auch für das Sachwertverfahren die Möglichkeit zugelassen, dass sich die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer eines Gebäudes verlängern oder verkürzen und somit Einfluss auf die Höhe des Grundbesitzwerts nehmen kann. So heißt es im Gesetzestext zum Ertragswertverfahren (§ 185 Abs. 3 Satz 4 BewG):

„Sind nach Be...