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NWB-EV Nr. 12 vom Seite 423

Die Hürde der Liebhaberei für Vermietungsverluste

Geldanlage Immobilie: Aktuelle Entwicklungen

Bernhard Paus

Die Geldanlage in Mietwohnungen wird oft nur wegen der erwarteten steuerlichen Vorteile rentabel: Die ausgewiesenen (Anfangs)Verluste mindern die Steuerlast, die erhofften Wertsteigerungen müssen nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) nicht versteuert werden. Umso genauer prüfen die Finanzämter, ob den ausgewiesenen Verlusten nicht doch die Anerkennung versagt werden kann. Gelegentlich kommt ihnen dabei der BFH zur Hilfe, indem er seine Rechtsprechung zu Fragen der Liebhaberei (= Absicht der Einkünfteerzielung) in dem einen oder anderen Punkt unerwartet verschärft. Neben der nicht vorhersehbaren und oft nicht vermeidbaren Belastung für einzelne Steuerpflichtige haben die häufigen Meinungsänderungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung einen zweiten, fast ebenso bedauerlicher Effekt: Sie machen die Rechtslage zunehmend unübersichtlicher und die steuerliche Planung in Einzelfällen aufwendiger und weniger zuverlässig.

I. Wann wird die Frage der Liebhaberei geprüft?

Bei dem typischen Fall der Dauervermietung von Wohnraum an Fremde darf das Finanzamt die Frage der Liebhaberei nicht prüfen. Nach ständiger Rechtsprechung des