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BFH 30.09.2010 IV R 28/08, StuB 23/2010 S. 917

Erst in den Verkehr gebrachte Ackerprämienberechtigung als selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut

Ein immaterielles Wirtschaftsgut „Ackerpämienberechtigung” (Ackerquote) ist im Geltungsbereich der KultPflAZV und der FlächenZV erst in dem Zeitpunkt entstanden, in dem es in den Verkehr gebracht worden ist. In den Verkehr gebracht wurde die Ackerpämienberechtigung entweder mit der Erteilung einer Genehmigung eines Flächenaustauschs im Zusammenhang mit einer Verpachtung bzw. Anpachtung von Ackerflächen oder dadurch, dass sie von den Vertragsbeteiligten zum Gegenstand des Kauf- oder Erwerbsvertrags gemacht worden ist (Bezug: § 4 Abs. 1 EStG; § 4 Abs. 8 KultPflAZV; § 5 Abs. 3 FlächenZV).

Praxishinweis

Die Ackerprämienberechtigung beruhte auf der Verordnung (EWG) Nr. 1765/92 vom i. V. mit der Verordnung über eine Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftliche...