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BFH 25.08.2010 II R 42/09, StuB 23/2010 S. 923

Umsatzsteuer | Gesetzlich geschuldete Beitragszuschüsse einer Rundfunkanstalt zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung kein umsatzsteuerliches Entgelt

Nach § 257 Abs. 2 SGB V oder § 61 Abs. 2 SGB XI geschuldete Beitragszuschüsse zur privaten Kranken- oder Pflegeversiche S. 924rung sind kein Entgelt i. S. von § 10 UStG (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 UStG 1999; Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG; § 257 Abs. 2 SGB V; § 61 Abs. 2 SGB XI).

Praxishinweise

Nach der BFH-Rechtsprechung ist eine Zahlung/Aufwendung grundsätzlich nur dann Entgelt/Gegenleistung i. S. von § 10 Abs. 1 UStG, wenn sie „für die Leistung” bzw. „für diese Umsätze” gewährt wird bzw. der Leistende die Zahlung hierfür gewährt, wenn also der Anspruch auf Zahlung unmittelbar mit der erbrachten Leistung zusammenhängt. Vom Leistungsempfänger gesetzlich geschuldete Sozialversicherungsbeiträge oder andere öffentlich-rechtliche Abgaben können kein Entgelt i. S. von § 10 UStG sein, da der Leistungsempfänger in diesen Fällen eine eigene Verbindlichkeit tilgt. Im Urteilsfall war eine Journalistin als „u...