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FG Münster Urteil v. - 5 K 4110/08 U

Gesetze: AO § 191, AO § 74

Abgabenordnung:

Haftung des Eigentümers von Gegenständen

Leitsatz

1) Die Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO setzt voraus, dass der Haftungsschuldner im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung noch Eigentümer des Gegenstands ist.

2) Eine Haftung mit den Surrogaten im Falle der Veräußerung ist von § 74 AO nicht erfasst.

3) Ein Verlust der Eigentümerstellung nach Erlass des Haftungsbescheids beeinträchtigt die Haftung nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AO-StB 2010 S. 360 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2010 S. 3438
JAAAD-57130

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