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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 04 | Schulgeld: Steuervorteil für Eltern, wenn Kinder Vertragspartner sind

Bislang wurde von der Finanzverwaltung die Auffassung vertreten, dass der Sonderausgabenabzug von Schulgeld voraussetzt, dass die Eltern die Zahlungen aus eigener Verpflichtung erbringen. War hingegen das (volljährige) Kind Vertragspartner der Schule, konnten die Eltern Schulgeldzahlungen nicht steuermindernd geltend machen. Erfreulicherweise wurde jetzt auf Bund-Länder-Ebene beschlossen, dass für den Abzug von Schulgeld nicht von Bedeutung ist, wer Vertragspartner der Schule ist.

Als Nächstes möchten wir Ihnen eine positive Anweisung der Oberfinanzdirektion Münster vorstellen. Es geht um den Sonderausgabenabzug von Schulgeld. Die Finanzverwaltung hatte bislang die Auffassung vertreten: Die steuerliche Berücksichtigung von Schulgeld bei den Eltern setzt voraus, dass diese die Zahlungen aus eigener Verpflichtung erbracht haben. Jetzt kommt es in der Praxis aber gar nicht so selten vor, dass volljährige Kinder den Vertrag mit einer Privatschule selbst unterschreiben. In diesen Fällen sollten die Eltern leer ausgehen. Diese restriktive Auffassung hat die Verwaltung jetzt erfreulicherweise aufgegeben.

Auf Bund-Länder-Ebene wurde beschlossen: Für ...