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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 5 V 366/10

Gesetze: UStG § 4 Nr. 18, MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g

Keine Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer

Leitsatz

  1. Umsätze eines Berufsbetreuers sind nicht nach § 4 Nr. 18 UStG umsatzsteuerfrei. Ein Berufsbetreuer zählt weder zu den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege noch zu den der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind.

  2. Umsätze eines Berufsbetreuers sind auch nicht gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL von der USt befreit.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2011 S. 214 Nr. 4
GAAAD-58771

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