Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 1 vom Seite 11

Steuerliche Berücksichtigung behinderter Kinder

BMF fasst aktuelle Rechtsprechung zusammen

Martin Hilbertz

Unter Bezugnahme auf die BFH-Rechtsprechung hat das BMF erstmals umfassend zu dem Thema der steuerlichen Berücksichtigung behinderter Kinder Stellung genommen. Die Zusammenfassung gibt einen guten Überblick über den aktuellen Sachstand.

Hintergrund

Ein Kindergeldanspruch/Anspruch auf Freibeträge für Kinder besteht für ein Kind, das wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG). Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Ein behindertes Kind kann bei Vorliegen der Voraussetzungen über das 25. Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige Begrenzung berücksichtigt werden. Ein Kind kann auch berücksichtigt werden, wenn die Behinderung bereits vor dem und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist (§ 52 Abs. 40 Satz 8 EStG).

Behinderung und Nachweis

Bei der Definition der Behinderung wird auf das SGB IX verwiesen. Demnach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Zu einer Beh...