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FG Münster 6 K 2285/10 E, BBK 1/2011 S. 10

Lohnsteuer | Pauschalierung bei Sachzuwendungen auch für Geschäftspartner im Ausland?

Weihnachtszeit ist Geschenkezeit: Unternehmer bzw. Arbeitgeber können Geschenke und betrieblich veranlasste Zuwendungen an Geschäftsfreunde, Kunden oder Arbeitnehmer pauschal versteuern und seit 2007 einer Lohnsteuer von 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer unterwerfen (nach § 37b EStG). Dies gilt, soweit u. a. die Zuwendungen zusätzlich zum vereinbarten Entgelt oder Arbeitslohn erbracht werden und keine anderen steuerlichen Pauschalregelungen Vorrang haben .

Vor dem [i]Kürzung der Bemessungsgrundlage bei Geschenken an ausländische Geschäftspartner?Finanzgericht Münster ist unter dem Aktenzeichen 6 K 2285/10 E in diesem Zusammenhang ein Verfahren anhängig, in dem es um die Frage geht, ob ein Arbeitgeber bei der Pauschalierung solche Sachzuwendungen aus der Bemessungsgrundlage herausnehmen darf,

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