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NWB 2/2011 S. 105

Sozialrecht | 2011 kein Sozialausgleich für Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2011 auf 0 € festgelegt. Da sich der Sozialausgleich, der Versicherte vor Überforderung durch den nun nicht mehr gesetzlich begrenzten individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkassen schützen soll, am durchschnittlichen Zusatzbeitrag orientiert, wird diese Regelung im gesamten Jahr 2011 keine Wirkung haben.

Anmerkung:

Bislang verlangt die große Mehrheit der gesetzlichen Krankenversicherungen keinen Zusatzbeitrag; doch die bislang etwa 9 Mio. betroffenen Versicherten erhalten selbst bei niedrigem Einkommen 2011 keinen Ausgleich aus Steuermitteln. Der fehlende Sozialausgleich dürfte bei diesem Personenkreis die Neigung zum Wechsel der Versicherung spürbar erhöhen. Der Schätzerkreis beim Bund...