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BFH 8.11.2010 I R 106/09, NWB 2/2011 S. 101

Doppelbesteuerung | Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen

Nach dem kann die Pension, die der zwischenzeitlich in den USA ansässige ehemalige Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer inländischen KG für seine frühere Geschäftsführertätigkeit bezieht, nach Art. 18 Abs. 1 DBA USA 1989 a. F. unbeschadet des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG 1997 nur in den USA besteuert werden. § 50d Abs. 10 i. V. mit § 52 Abs. 59a Satz 8 EStG 2002 i. d. F. des JStG 2009 ändert daran nichts.

Anmerkung:

Der in den USA ansässige Kläger bezog eine Pension, die auf seine frühere Geschäftsführertätigkeit für eine deutsche KG zurückging, an der er zwar zur Zeit seiner Tätigkeit beteiligt war, im Streitjahr aber nicht mehr. Diese nachträglichen gewerblichen Einkünfte sind nach den Bestimmungen des DBA USA nicht über §50d Abs. 10 EStG gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in Deutschland besteuerbar. Zu diesem Ergebnis gelangte der BFH, ohne sich abschließ...