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EuGH 22.12.2010 C-438/09, NWB 3/2011 S. 182

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Leistungen eines nicht registrierten Unternehmers

Der Vorsteuerabzug aus einer empfangenen Leistung, die ordnungsgemäß in Rechnung gestellt worden ist, darf nach dem nach Art. 18 Abs. 1 Buchst. a, Art. 22 Abs. 3 Buchst. b und Art. 17 Abs. 6 der 6. EG-RL nicht deshalb versagt werden, weil der Leistende sich entgegen den gesetzlichen Pflichten nicht umsatzsteuerrechtlich registrieren lassen und die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht deklariert und entrichtet hat.

Anmerkung:

In diesem polnischen Steuerfall hatte der leistende Unternehmer statt der eigentlich erforderlichen USt-IdNr. (über die er mangels Registrierung nicht verfügte) in seiner Rechnung die allgemeine Steuer-Identifikationsnummer, die in Polen jedem Wirtschaftsteilnehmer erteilt wird, angegeben. Dies hielt der EuGH für ausreichend, weil dadurch seine Identität [i]Schroen, NWB 50/2010 S. 4124ermittelt werde...