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FG Sachsen-Anhalt 15.10.2010 3 V 1296/10, BBK 2/2011 S. 56

Außenprüfung | Verzögerungsgeld darf nicht mehrfach festgesetzt werden

Das FG Sachsen-Anhalt hat Zweifel, ob ein Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO wegen der Verletzung derselben Mitwirkungspflicht mehrfach verhängt werden darf. Das FG hat daher die Aussetzung der Vollziehung zweier Bescheide über Verzögerungsgeld gewährt.

Nach Ansicht des FG darf lediglich bei einem Zwangsgeld eine erneute Androhung wegen derselben Verpflichtung erfolgen . [i]Verzögerungsgeld ist kein ZwangsgeldDas Verzögerungsgeld ist aber kein Zwangsgeld, da es auch einen repressiven Charakter hat und im Gegensatz zum Zwangsgeld auch dann vollstreckt werden darf, wenn der Steuerpflichtige trotz Aufforderung seine Buchführungsunterlagen zwischenzeitlich nicht vorgelegt hat . Ein Verweis auf die Regelung zum Zwangsgeld fehlt in § 146 Abs. 2b AO.

Im Streitfall forderte ein Außenprüfer den Steuerpflichtigen auf, seine...