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SteuerStud Nr. 2 vom Beilage Seite 4

Der Kurzvortrag in der mündlichen Steuerberaterprüfung

Thomas Fränznick

I. Die Vorbereitung auf den Kurzvortrag

Die mündliche Prüfung beginnt mit dem Kurzvortrag. Der Prüfungskandidat erhält drei Themen zur Auswahl. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten. Anschließend ist der Kurzvortrag vor der Prüfungskommission abzuhalten. Dabei darf der Vortrag eine Dauer von zehn Minuten grundsätzlich nicht überschreiten (in Berlin lediglich sechs bis acht Minuten). Er sollte diese Dauer aber auch nicht wesentlich unterschreiten. Nach dem Kurvortrag haben die Prüfungskandidaten in der Regel eine kurze Pause. Darauf folgt das Prüfungsgespräch, welches in sechs Einheiten stattfindet. Die auf einen Prüfling entfallende Prüfungszeit soll insgesamt 90 Minuten nicht überschreiten (§ 26 Abs. 7 DVStB). Meist entfallen auf jeden Prüfling je Prüfungsrunde etwa zehn Minuten, so dass die Prüfungsgespräche in der Regel ca. 30 bis 50 Minuten dauern (bei drei bis fünf Prüfungskandidaten).
Zur Vorbereitung auf den Kurzvortrag stehen in einigen Bundesländern, wie beispielsweise in Berlin, keine Hilfsmittel zur Verfügung. In anderen Ländern dürfen ausschließlich die Beck'schen Steuergesetze verwendet werden (z. B. in Hessen). In Baden-Württe...