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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 14-15 | Elterngeld: Aktuelle Entscheidungen und wichtige Neuerungen ab 2011

Schlechte Nachrichten für (angehende) Eltern: Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einbeziehung des Mindestelterngeldes in den Progressionsvorbehalt nicht zur Entscheidung angenommen. Das LSG Rheinland-Pfalz hat bestätigt, dass eine spätere Steuererstattung zu keiner Elterngeld-Erhöhung führt. Zudem ist mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 das Elterngeld in einigen Fällen gekürzt oder sogar ganz gestrichen worden.

Track 14 | Aktuelle Entscheidungen des BVerfG und des LSG Rheinland-Pfalz

Schlechte Nachrichten gibt es leider für die Bezieher von Elterngeld. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einbeziehung des Mindestelterngeldes in den Progressionsvorbehalt nicht zur Entscheidung angenommen.

Der Hintergrund ist bekannt: Das Elterngeld selbst ist zwar steuerfrei. Es unterliegt aber – wie das Arbeitslosengeld und andere Lohnersatzleistungen – dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Es erhöht den Steuersatz für andere steuerpflichtige Einkünfte. Umstritten war: Umfasst der Progressionsvorbehalt das gesamte Elterngeld oder nur den Teil, der den Sockelbetrag von 300 € übersteigt. Diesen Mindestbetrag erhal...