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BFH  - IX R 66/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 23 Abs 1 S 2, EStG § 23 Abs 1 S 5 Nr 1, EStG § 23 Abs 3

Rechtsfrage

Spekulationsgewinnberechnung gem. § 23 EStG bei Grundstücksveräußerung nach Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen - Wie ist der Spekulationsgewinn zu berechnen, wenn ein am angeschafftes Grundstück vor seiner Veräußerung am zwischenzeitlich in das Betriebsvermögen eingelegt () und wieder entnommen () worden ist - Handelt es sich - wie das FA meint - um eine Anschaffung im Jahr 1997 und eine Veräußerung im Jahr 2006 im Rahmen der zehnjährigen Spekulationsfrist des § 23 EStG oder ist - wie die Kläger meinen - von zwei Anschaffungen und zwei Veräußerungen auszugehen (Entnahme aus dem Betriebsvermögen als zeitgleiche fiktive Veräußerung im Hinblick auf die Anschaffung vom und neue Anschaffung gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG im Hinblick auf die Veräußerung am mit der Folge, dass bei der Veranlagung 2006 die im Zeitraum von der Anschaffung im Jahr 1997 bis zur Einlage in das Betriebsvermögen im Jahr 2003 entstandenen stillen Reserven unbesteuert bleiben und nur die Wertsteigerung 2004 bis 2006 zu versteuern ist)?

Einlage; Entnahme; Grundstück; Spekulationsgeschäft; Spekulationsgewinn; Veräußerung

Fundstelle(n):
FAAAD-60088

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