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FG Münster Urteil v. - 14 K 1789/08 E, 14 K 1792/08 E

Gesetze: EStG § 10b Abs 1 Satz 1

Sonderausgaben:

Unentgeltlichkeit als Tatbestandsmerkmal einer Spende

Leitsatz

1) Die Abziehbarkeit einer Zahlung als Spende setzt voraus, dass sie unentgeltlich und freiwillig geleistet wird.

2) Eine Zahlung ist nicht unentgeltlich, wenn die Zuwendungen an den Empfänger unmittelbar und ursächlich mit einem von diesem oder einem Dritten gewährten Vorteil zusammenhängen, ohne dass der Vorteil unmittelbar wirtschaftlicher Natur sein muss.

3) Die Aufteilung einer Zuwendung in ein angemessenes Entgelt und eine den Nutzen übersteigende unentgeltliche Leistung scheidet aus.

Fundstelle(n):
NAAAD-60444

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