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NWB Nr. 6 vom Seite 429

Freie Wahl von Arzt- und Krankenhausdienstleistungen in der EU

[i] http://ec.euro pa.eu/health/cross_border_care/policy/index_de.htmBürger der EU-Mitgliedstaaten dürfen sich spätestens ab 2014 in anderen Staaten der EU ambulant behandeln lassen, ohne zuvor eine Genehmigung ihrer Krankenversicherung einzuholen. Dem Vorschlag einer Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung stimmte das Europaparlament am zu. Das EU-Parlament hatte seinen Beschluss mit dem Europäischen Rat abgestimmt; dieser muss allerdings noch zustimmen.

Wenige Verbesserungen für deutsche Patienten

[i]Stationäre und teurere Behandlungen müssen genehmigt werdenFür deutsche Patienten ändert sich kaum etwas. Für längere und kostspielige Krankenhausaufenthalte sowie Spezialbehandlungen besteht weiterhin eine Genehmigungspflicht der Krankenkasse. Allerdings soll diese ihre Zustimmung nur im Ausnahmefall, z. B. bei Risiken der Behandlung, verweigern dürfen.

[i]Zuzahlung für Kosten über heimischem VersorgungsniveauErstattet wird auch in Zukunft nur der Betrag, den die Krankenversicherung im Heimatstaat des Patienten erstattet hätte. Die Differenz hat der Patient zu tragen. Die EU-Staaten dürfen für die Behandlung im Ausland Bezahl-Gutscheine der heimischen Krankenkassen einführen.

[i]Informationsstellen im HeimatstaatJeder Staat muss eine oder...