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FG Rheinland-Pfalz 13.12.2010 5 K 2099/09, NWB 6/2011 S. 422

Abgabenordnung | Fehler bei der Eingabe im elektronischen Elster-Verfahren

Das zu der Frage Stellung genommen, ob die Änderung eines Steuerbescheids, der aufgrund einer unvollständigen Eingabe des Steuerpflichtigen im elektronischen Elster Verfahren ergangen war, vom Finanzamt mit der Begründung abgelehnt werden kann, dass der Steuerpflichtige grob fahrlässig gehandelt habe. Im Streitfall übermittelte der Kläger seine Einkommensteuererklärung für das Streitjahr mit Hilfe des elektronischen Steuerprogramms ElsterFormular 2006/2007. In dem elektronischen Formular hatte der Kläger in Zeile 62 des Mantelbogens – Frage nach Beiträgen zu berufsständischen Versorgungswerken – keine Eintragung vorgenommen. Daraufhin erging der Einkommensteuerbescheid entsprechend den Angaben des Klägers. Bei Erstellung der Steuererklärung...