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BFH 08.10.2010 IV B 46/10, StuB 3/2011 S. 111

Zugehörigkeit von Grundstücken zum Anlage- oder Umlaufvermögen einer gewerblich geprägten Grundstücks-KG

(1) Die Rechtsfrage, ob für die Zuordnung eines Grundstücks, welches ein Mitunternehmer in eine gewerblich geprägte Grundstücks-KG eingebracht hat, zum Anlage- oder Umlaufvermögen maßgeblich auch auf die von vornherein bestehende Absicht des Mitunternehmers abzustellen ist, seinen Mitunternehmeranteil zu veräußern, ist hinreichend durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt und hat daher keine grundsätzliche Bedeutung. (2) Die Entscheidung über die Zuordnung des Grundstücks zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt unmittelbar mit der Zuordnung der Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb oder als solche aus Vermietung und Verpachtung zusammen und kann daher nur auf der Ebene der Gesellschaft getroffen werden kann. Etwaige Aktivitäten der Gesellschafter, insbeso...