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BFH 21.10.2010 IV R 6/08, StuB 3/2011 S. 112

Kein Sonderbetriebsausgabenabzug für Nachforderungszinsen infolge einer Einkommensteuerrückforderung

Auch wenn bei einem Kommanditisten eine Einkommensteuernachzahlung und Nachforderungszinsen nach § 233a AO darauf zurückzuführen sind, dass ein im ursprünglichen Einkommensteuerbescheid berücksichtigter anzurechnender Körperschaftsteuerbetrag, der dem Stpfl. als Kommanditisten im Zusammenhang mit dem Formwechsel einer GmbH in eine KG nach § 10 Abs. 1 UmwStG 2000 zugerechnet worden ist, später im Rahmen einer Betriebsprüfung reduziert worden ist, sind die streitigen Nachzahlungszinsen keine Sonderbetriebsausgaben des Kommanditisten, sondern nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar (Bezug: § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 3, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 2004; § 233a AO; § 10 Abs. 1 UmwStG 2000).

Praxishinweise

Nach § 12 Nr. 3 EStG 2004 dürfen die Steuern vom Einkommen sowie die hierauf entfallenden Nebenleistungen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Zu...