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BFH 11.11.2010 VI R 27/09, NWB 7/2011 S. 498

Lohnsteuer | Tankgutscheine des Arbeitgebers können steuerbefreiter Sachlohn sein

Der BFH hat in zwei Urteilen v. zur Frage der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Tankkarten und Tankgutscheinen Stellung genommen. Die Leitsätze des Urteils VI R 27/09 lauten: (1) Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise der Arbeitgeber den Anspruch erfüllt und seinem Arbeitnehmer den zugesagten Vorteil verschafft. (2) Sachbezüge i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG liegen auch dann vor, wenn der Arbeitgeber seine Zahlung an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbindet, den empfangenen Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise zu verwenden (Änderung der Rechts...BStBl 2005 II S. 137