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BBK 4/2011 S. 152

Steuerrecht | EU-Kommission: Sanierungsprivileg des § 8c Abs. 1a KStG ist europarechtswidrig

[i]Beschluss der Europäischen Kommission vom 26. 1. 2011, Pressemitteilung IP/11/65Nach dem Beschluss der EU-Kommission vom verstößt das Sanierungsprivileg des § 8c Abs. 1a KStG gegen das europäische Wirtschaftsrecht.

§ 8c Abs. 1a KStG sollte bei Anteilsübertragungen bei sanierungsbedürftigen Unternehmen von mehr als 25 % verhindern, dass der Verlustvortrag gemäß § 8c Abs. 1 KStG anteilig oder vollständig untergeht. Voraussetzung hierfür war, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen der sanierungsbedürftigen Kapitalgesellschaft erhalten bleiben.

[i]Unzulässige staatliche BeihilfeNach Auffassung der EU-Kommission handelt es sich bei § 8c Abs. 1a KStG um eine unzulässige staatliche Beihilfe, d. h. Subvention, in Gestalt einer steuerlichen Begünstigung zugunsten sanierungsbedürftiger Unternehmen. Wirtschaftlich gesunde Unternehmen, die aber über einen Verlustvortrag verfügen, können hingegen nicht vom Sanierun...