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BBK 4/2011 S. 158

Zahlungsmoral | EU will Zahlungsverzug besser bekämpfen

Rechnungen [i]Zahlungsfrist maximal 60 Tagezwischen Unternehmen sollen künftig spätestens nach 30 Tagen beglichen sein; in besonderen Fällen bis zu 60 Tage. Dies gilt auch für Verträge, die Unternehmen mit der öffentlichen Hand abschließen. Dies sieht die Neufassung einer EU-Richtlinie vor, der der Rat der EU am zugestimmt hat (Neufassung der Richtlinie 2000/35/EG, NWB EAAAD-22594). Der deutsche Gesetzgeber hat dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.

Eine [i]Verzugszinsen und pauschale Beitreibungsgebührenlängere Zahlungsfrist als 60 Tage soll nur noch möglich sein, wenn dies für keinen der Vertragspartner nachteilig ist. Beim Zahlungsverzug werden Zinsen fällig, die 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz liegen. Für die Beitreibungskosten dürfen die Gläubiger pauschal 40 € ansetzen oder höhere Kosten ggf. nachweisen.

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