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Arbeitshilfe Oktober 2013

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag – Muster

ETL Rechtsanwälte GmbH
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Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher und bedarf zu seiner Wirksamkeit gem. § 12 Abs. 1 AÜG der Schriftform. Zum Schutz des Entleihers vor der Inanspruchnahme als Arbeitgeber hat der Verleiher gegenüber dem Entleiher eine Reihe von Verpflichtungen, vgl. etwa § 2 Abs. 4, §§ 4, 5 AÜG. Auf Grund des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags hat der Verleiher dem Entleiher insbesondere zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort, arbeitswillige Arbeitskräfte mit den vorausgesetzten beruflichen und fachlichen Qualifikationen zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug hat der Entleiher dem Verleiher das vereinbarte Entgelt für die Arbeitnehmerüberlassung zu zahlen. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag kann infolge Befristung, Aufhebungsvertrags oder ordentlicher bzw. außerordentlicher Kündigung enden. Bei Tod des Leiharbeitnehmers tritt eine Beendigung nur ein, wenn eine Verpflichtung nur zur Überlassung des Verstorbenen bestanden hat.

Mehr zum Thema Leiharbeit sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläu...