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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 222/08 EFG 2011 S. 777 Nr. 9

Gesetze: InsO § 80 

Zur Zurechnung der Kenntnis einer Behörde bei § 82 InsO

Leitsatz

  1. Der Leistende wird nach § 82 Satz 1 InsO von seiner Schuld befreit, wenn er zur Zeit der Kenntnis der Leistung an den Insolvenzschuldner die Eröffnung des Verfahrens nicht kannte.

  2. Ein Wechsel in der örtlichen Zuständigkeit führt dann nicht zur „Nichtkenntnis”, wenn das zuständig gewordene FA die Möglichkeit hatte, die Steuerakten bzw. die Vorgänge der Vorjahre einzusehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 777 Nr. 9
QAAAD-61266

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