Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 4/2011 S. 160

Entziehung der Privatnutzung des Dienstwagens während langer Arbeitsunfähigkeit

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, stellt dies einen steuer- und abgabenpflichtigen Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts dar. Der Arbeitgeber kann aber für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für die keine Entgeltfortzahlungspflicht nach § 3 Abs. 1 EFZG mehr besteht, die Nutzung entziehen. Im Streitfall hatte der Arbeitnehmer daher keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für etwa 13 Monate ohne Dienstwagen ().