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BFH 01.12.2010 XI R 46/08, NWB 9/2011 S. 677

Unsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein nicht zu einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege i. S. von § 23 UStDV gehörender Verein kann sich für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung für einen Haus-Notruf-Dienst unmittelbar auf die gegenüber § 4 Nr. 18 UStG günstigere Regelung in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-RL berufen. (2) Für die im Rahmen eines notärztlichen Transportdienstes und eines Menüservice erbrachten Leistungen gilt die in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-RL vorgesehene Steuerbefreiung nicht.

Anmerkung:

Das deutsche Umsatzsteuerrecht hat, wie sich schon in vielen Einzelfällen gezeigt hat, die von der 6. EG-RL bzw. der MwStSystRL vorgegebenen Umsatzsteuerbefreiungen unzulänglich umgesetzt. Dem Kläger, einem (offenbar gemeinnützigen) Verein bleibt § 4 Nr. 18 UStG versagt, weil er keinem Wohlfahrtsverband angeschlossen ist. Er konnte sich für seinen Haus-Notru...