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FG München Urteil v. - 10 K 561/09

Gesetze: EStG § 17 Abs. 2

Anforderungen an den Nachweis von Anschaffungs- und Veräußerungskosten bei Veräußerung wesentlicher Beteiligungen

Leitsatz

1. Der Nachweis, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten für eine wesentliche Beteiligung in Form einer Bareinlage geleistet wurden, ergibt sich nicht bereits aus den entsprechenden Angaben, die die Vertragsparteien zur Leistung der Einlagen gegenüber dem Notar gemacht haben.

2. Rechtsanwaltshonorare können nur dann als nachträgliche Anachaffungskosten auf die Beteiligung oder als Veräußerungskosten anerkannt werden, wenn ein entsprechender Zusammenhang zu der Beteiligung oder deren Veräußerung sich aus den betreffenden Rechungen selbst ergibt oder in anderer Form (z. B. Verfahrensschriftwechsel) nachgewiesen wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-68615

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