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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 59/10

Leitsatz

Leitsatz:

Muss das wegen einer Brustvergrößerungsoperation, welche die gesetzliche Krankenkasse der Versicherten als Sachleistung gewährt hatte, eingesetzte Implantat aus medizinischen Gründen entfernt werden, hat die Versicherte nur Anspruch auf Entfernung des Implantats, aber nicht auf Einsetzung eines neuen, nicht aus medizinischen Gründen notwendigen Implantats.

Tatbestand

Fundstelle(n):
VAAAD-72704

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