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IWB Nr. 2 vom Seite 55 Fach 3 Deutschland Gr. 2 Seite 1054

Mit dem „avoir fiscal” ist noch zu rechnen!

— Anmerkungen zum (IV B 6 - S 1301 FRA - 72/02)

von Siegfried Wagner, Dipl.-Finanzwirt/RegDir a. D./StB, Ratingen

I. Rechtlicher Rahmen des Verfahrens zur Abschaffung des „avoir fiscal„


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Vereinbarung zwischen der deutschen und der französischen Finanzverwaltung:

Nach der deutschen Unternehmenssteuerreform (§ 8b Abs. 1 KStG) und der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 Buchst. d EStG) halten Deutschland und Frankreich eine Revision des DBA mit dem Ergebnis der Abschaffung der französischen Steuergutschrift (avoir fiscal) für geboten.

Am wurde das Zusatzprotokoll zum DBA-Frankreich unterzeichnet, mit dem die französische Steuergutschrift für in Deutschland ansässige Dividendenempfänger ab gänzlich abgeschafft werden soll (Wortlaut des Zusatzabkommens in: Wagner, IWB 2002, F. 3 Gr. 2 S. 1013 ff.). Das Gesetzgebungsverfahren, mit dem das Zusatzabkommen in Kraft gesetzt werden soll, ist inzwischen abgeschlossen. Die förmliche Notifikation durch beide Staaten steht noch aus. Das BMF wird sie nach Vollzug bekannt machen.S. 56


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Qualifikation dieser Vereinbarung:

Bis zur Notifikation durch beide Staaten hat das Zusatzabkommen den Charakter einer deutsch-französischen Absichtserklärung, im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Art. 25 Abs. 3 des DBA-Frankreich v. i. d. F. des Revisionsprotokolls v. und des Zusatzabkommens v. den av...